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Strafrecht - Die gesetzliche Lage

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Redaktion Strafrecht24
Richterhammer, Gesetzbücher, Waage
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Die grundlegenden Inhalte des Strafrechts in Österreich sind im Strafgesetzbuch Österreich (StGB) geregelt.  Dabei definiert das Strafrecht sowohl den Tatbestand einer Straftat als auch die rechtlichen Folgen einer Straftat. 

Grundsätzlich schützt das Strafrecht wichtige Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit, das Leben und das Vermögen. Deshalb sind z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Totschlag, Betrug und Mord Straftaten, jedoch auch z.B. Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung Straftaten nach dem Strafrecht. In diesem Beitrag sollen wichtige Fragen zum Strafrecht in Österreich beantwortet werden, wie z.B.

  • Was ist der Zweck des Strafrechts?
  • Wie ist eine Straftat definiert?
  • Was regelt das Strafgesetzbuch?
  • Was sind strafrechtliche Folgen?
  • Das Strafrecht in Österreich ist in erster Linie im Strafgesetzbuch Österreich (StGB) , aber auch in der Strafprozessordnung (StPO) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. 
  • Das Strafrecht definiert, was eine Straftat ist und welche Strafe hierfür anzusetzen ist. 
  • Grundsätzlich soll das Strafrecht wertvolle Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Vermögen schützen.
  • In der Strafprozessordnung ist das Strafverfahren zur Ermittlung von Straftaten nach dem Strafrecht und der Prozess der Straffindung geregelt. 
  • Auch Straftaten können nach dem Strafrecht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen straffrei bleiben. 
Inhaltsverzeichnis

Der Rechtsgüterschutz und die Straftaten

Das Strafrecht in Österreich schützt besonders wertvolle Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit und Vermögen. Dabei sind die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Straftaten, die diese besonderen Rechtsinteressen gefährden, und die damit verbundene Höhe der Strafe gesetzlich geregelt. 

Hierbei ist nach dem Strafgesetzbuch  Österreich eine Handlung – also ein Tun oder auch eine Unterlassung – strafbar, wenn sie tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft ist. Die gesetzliche Umschreibung einer strafbaren Handlung nennt man dabei Tatbestand. Ferner ist es auch relevant, ob ein Täter fahrlässig oder vorsätzlich handelt. 

Dabei ist nach dem Strafrecht z.B. die vorsätzliche Tötung eines Menschen ein Mord, hingegen die fahrlässige Tötung ein eigener Straftatbestand. Die Rechtsgrundlagen für Straftaten und entsprechende Strafen bilden in Österreich das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO).

Aufbau des Strafgesetzbuches (StGB)

Das Strafgesetzbuch Österreich gliedert sich in das Strafrecht allgemeiner Teil 1, das Strafrecht allgemeiner Teil 2, das Strafrecht besonderer Teil und das Nebenstrafrecht. Dabei werden im Strafrecht allgemeiner Teil 1 die Lehre von der Straftat und ihre Rechtsfolgevoraussetzungen. 

Im Strafrecht allgemeiner Teil 2 behandelt man dann die Lehre von den Folgen einer Straftat. Ferner sind im Strafrecht besonderer Teil die einzelnen Delikte normiert. Dabei sind die Delikte nach dem Rechtsgut zusammengefasst, das durch den jeweiligen Tatbestand geschützt ist. 

Beispielhaft sei Hier der Abschnitt „ Delikte gegen Leib und Leben„ genannt, der z.B. Straftatbestände wie Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, leichte Körperverletzung, schwere Körperverletzung oder fahrlässige Körperverletzung behandelt. 

Wann bleiben Straftaten straffrei?

Eine nach dem Strafrecht rechtswidrige und damit verbotene Tat kann unter gewissen Voraussetzungen jedoch gerechtfertigt sein und damit straffrei bleiben. Hierbei kommen einerseits bestimmte Umstände der Tat (z.B. Notwehr) oder aber auch eine Schuldunfähigkeit des Täters in Frage. Dabei kann z.B. Straffreiheit bestehen, wenn eine Person einer anderen Person eine lebensrettende Maßnahme verweigert (unterlassene Hilfeleistung) um sein eigenes Leben zu retten. 

Schuldunfähigkeit ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich z.B. gegeben, wenn ein Täter geisteskrank ist oder zum Zeitpunkt der Tat an einer schweren Bewusstseinsstörung gelitten hat. Dabei geht das Strafrecht in beiden Fällen davon aus, dass der Täter dadurch nicht in der Lage war, das Unrecht der Tat zu verstehen. 

Außerdem sind Kinder unter 14 Jahren bei einer gesetzeswidrigen Tat grundsätzlich schuldunfähig. Ferner müssen für strafbare Handlungen gesetzliche Regelungen und entsprechende Strafen vor der Tat bereits festgelegt sein. Sieht das Strafrecht keine entsprechenden Regelungen vor, ist eine Tat auch nicht strafbar. 

Eingeschränkte Straffähigkeit bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren

Generell gelten für Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr besondere strafrechtliche Regelungen, die nicht im Strafgesetzbuch Österreich sondern  im Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind. Jedoch können auch für diese Altersgruppe gesetzeswidrige Handlungen straffrei bleiben, wenn diese Jugendlichen noch nicht reif genug sind, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. 

Außerdem kann eine solche Straftat straffrei bleiben, wenn ein Täter dieser Altersgruppe noch unter 16 Jahren alt ist und eine Straftat begeht, für die ihn kein schweres Verschulden trifft. Hierbei wird jedoch auch darauf abgestellt, dass keine Anwendung des Jugendstrafrechts geboten ist, um den Täter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. 

Das Strafrecht und das Verwaltungsstrafrecht

Das reguläre Strafrecht nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafgesetzbuch Österreich gibt die wichtigsten strafrechtlichen Regelungen vor. Dabei werden in den einzelnen Strafrecht Paragraphen Tatbestände wie z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Erpressung und viele weitere geregelt. Hierbei ist sowohl die Straftat beschrieben (Strafrecht Definition) und die entsprechende Strafe festgelegt. Grundsätzlich werden die im Strafgesetzbuch vorgesehenen Strafen nur von den zuständigen Gerichten verhängt und sie können auch nur natürlichen Personen auferlegt werden. 

Jedoch können auch juristische Personen (z.B. GmbH, Verein) Straftaten begehen und dafür verantwortlich gemacht werden. Die Regelungen hierfür finden sich jedoch nicht im Strafgesetzbuch Österreich sondern in anderen Gesetzen, wie z.B. dem Unternehmensgesetzbuch oder Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. 

Für die Bestrafung von Jugendstraftaten gelten ebenfalls die allgemeinen Strafgesetze, soweit das Jugendgerichtsgesetz nicht andere Bestimmungen  enthält. Hierbei gilt jedoch, dass das Strafmaß für zeitliche Freiheitsstrafen und auch Geldstrafen für Jugendliche auf die Hälfte reduziert ist.  

Das Verwaltungsstrafrecht

Neben dem Strafgesetzbuch gibt es auch verschiedene Verwaltungsgesetze, wie z. B. die Straßenverkehrsordnung (StVO) oder das Baurecht. Dabei werden Übertretungen dieser Gesetze nicht durch Gerichte, sondern durch Verwaltungsbehörden geahndet. 

Hierbei sind in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. Landespolizeidirektionen zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich die Verwaltungsübertretung begangen wurde. Jedoch gilt dies nicht, sofern die Gesetze eine andere Behörde als zuständig benennen. 

Grundsätzlich können Verwaltungsstraftaten als Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder als ordentliches Verwaltungsstrafverfahren behandelt werden. 

Das Strafprozessrecht (StPO) und das Strafverfahren

Die Strafprozessordnung (StPO) gibt das Strafprozessrecht vor, nach dem der Ablauf der Strafverfolgung  von Straftaten durch Staatsanwaltschaft, Kriminalpolizei und die Gerichte geregelt wird. 

Dabei regelt man dann in einem Strafverfahren, ob jemand eine konkrete gesetzlich strafbare Tat nach dem Strafrecht überhaupt begangen hat und welche Strafe hierfür anzusetzen ist. 

Das Strafverfahren hat für einen Beschuldigten eine große Bedeutung, weshalb der Ablauf genau festgelegt ist. Deshalb können auch Abweichungen von Regelungen zum Verfahren zu seiner Ungültigkeit führen. 

In Österreich werden die Bürger neben dem ferner durch die österreichische Verfassung und durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vor einer Willkür geschützt. 

Der Ablauf eines Strafverfahrens

Das Strafverfahren leitet man immer dann ein, wenn entweder die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei Kenntnis darüber erlangen, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde. Hierbei kann die Kenntnis durch eine externe Strafanzeige oder durch eine eigene Feststellung von Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft stattfinden. 

Allerdings sind sowohl Behörden als auch in besonderen Fällen Ärzte zu einer Strafanzeige verpflichtet, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Dabei muss die Staatsanwaltschaft immer ein Offizialdelikt wie z.B. eine Körperverletzung, ein Betrug, einen Raub oder eine Unterschlagung zur Anklage bringen, wenn sie davon amtlich Kenntnis erlangt. 

Hingegen ist eine Privatperson zu einer Strafanzeige berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Für den Fall, dass es sich dabei um eine Straftat als Offizialdelikt handelt, kann diese nicht zurückgezogen werden. Sie wird dann immer von Amts wegen weiterverfolgt. 

Das Strafverfahren unterteilt sich in ein Ermittlungsverfahren und eine Hauptverhandlung oder es kann bereits vor der Hauptverhandlung durch Diversion oder Einstellung des Verfahrens beendet werden. 

Strafverfahren: Das Ermittlungsverfahren

Dabei verschaffen sich Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren einen möglichst genauen Überblick über die Straftat (Strafrecht Prüfung). Hierbei wird das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingeleitet und diese entscheidet auch über eine Fortführung oder Beendigung. 

Erste Ermittlungshandlungen werden zumeist durch die Kriminalpolizei durchgeführt. Dabei hat sie die Anordnungen der Staatsanwaltschaft zu beachten und diese auch als erste zu informieren. Jedoch kann die Kriminalpolizei bei der Umsetzung von Anordnungen taktische Spielräume nutzen, wenn es der Sachverhalt der Straftat erfordert. Außerdem kann die Staatsanwaltschaft auch eigene Ermittlungen durchführen. 

 

Bei Ermittlungen sind in manchen Fällen auch grundrechtsrelevante Eingriffe notwendig ( z.B. Hausdurchsuchung). Dabei muss die Staatsanwaltschaft eine solche Maßnahme beim Gericht beantragen.  Bevor eine Anklage gegen einen Beschuldigten erhoben wird, wird dieser meist durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen ( Einvernahme durch die Polizei). 

Dabei hat ein Beschuldigter die Möglichkeit, die eigene Version der Geschehnisse  zur Straftat darzustellen. Für den Fall, dass ein Beschuldigter nicht kooperiert, ist das noch kein Hindernis für einen Strafprozess, denn ein Beschuldigter muss sich nicht selbst belasten. Jedoch ist der Beschuldigte immer verpflichtet, einer Aufforderung zur Vernehmung Folge zu leisten.

Hinweis:

Bereits bei der ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft hat ein Beschuldigter das Recht, einen Rechtsanwalt als Unterstützung anzufordern. Dabei sollte er in dieser schwierigen Situation nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten. Für die Festnahme eines Beschuldigten hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag einen rechtsanwaltlichen Journaldienst eingerichtet. Hierbei kann der Beschuldigte unmittelbar nach der Festnahme ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt wahrnehmen und Rechtsbeistand für die Vernehmung anfordern.  Grundsätzlich sind die Behörden verpflichtet, den Sachverhalt  zu einer Straftat vollständig aufzuklären, auch für den Fall, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt

Strafverfahren: Beendigung durch Diversion

Für den Fall, dass eine Hauptverhandlung im Strafverfahren angesetzt wird, entscheiden bei schweren Straftaten ein Richter und Laienrichter über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten. Dabei endet die Hauptverhandlung mit einem Urteil, in dem der Angeklagte entweder frei oder schuldig gesprochen wird. 

Erst bei einem Schuldspruch wird auch eine Strafe durch das Gericht verhängt, die sich nach dem Strafrecht und dem entsprechenden Strafmaß für die Straftat richtet.   Jedoch kann auch das Gericht einem Angeklagten bis zum Ende der Hauptverhandlung die Diversion anbieten. 

Einem schuldig gesprochenen Angeklagten bleiben als  Rechtsmittel gegen ein gerichtliches Urteil entweder die Berufung oder eine Nichtigkeitsbeschwerde.

Das Mandatsverfahren im Strafrecht

Seit Anfang 2015 gibt es auch im Strafrecht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Strafen für eine Straftat durch schriftliche Strafverfügungen ohne eine  vorausgehende Hauptverhandlung festzusetzen. Dabei darf jedoch mit einer Strafverfügung entweder nur eine Geldstrafe oder – bei Vertretung durch einen Verteidiger – eine bedingt nachzusehende Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhängt werden. 

Das Mandatsverfahren wird vor den Bezirksgerichten und vor den Landesgerichten durch einen Einzelrichter durchgeführt und muss von der Staatsanwaltschaft beantragt werden. 

Dabei ist ein Mandatsverfahren nur in Fällen möglich, in denen es sich um ein Vergehen (kein Verbrechen) handelt und der Angeklagte zur Straftat vernommen wurde. Außerdem muss er selbst, nachdem er über die Folgen seiner Straftat informiert wurde, auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichten.  Ferner müssen dem Gericht für die Urteilsfindung ausreichend Informationen vorliegen, um über Schuld und Strafe entscheiden zu können. Außerdem darf dem Opfer durch das Mandatsverfahren kein Nachteil entstehen.

Achtung:

Ist man selbst einer Straftat beschuldigt und muss sich ihm Rahmen einer Festnahme, Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung gegen die Vorwürfe wehren, ist es dringend empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Er kann den individuellen Fall analysieren und wichtige Hinweise zu einem richtigen Verhalten geben. Ferner kann er einen Beschuldigten oder Angeklagten bei Gericht und Polizei vertreten. Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht finden Sie schnell und unkompliziert unter strafrecht24.at. 

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