Hierbei wird der Raub als Straftatbestand im Gesetz folgendermaßen beschrieben:
„(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
Das Strafmaß bei Raub StGB Österreich ist also abhängig vom Grad der Gewaltanwendung und auch vom Wert des geraubten Gegenstandes. Dabei setzt der Straftatbestand des Raubes Österreich zunächst eine Gewaltanwendung oder alternativ eine Drohung für Leib oder Leben voraus nach § 89 StGB.
Hierbei ist Gewalt definiert als ein Zwang, mit dem ein geleisteter Widerstand oder auch nur erwarteter Widerstand überwunden wird.
Jedoch muss es sich dabei nicht zwingend um eine körperliche Gewalt handeln, es können auch psychische Gewaltanwendungen, wie z.B. Drohungen, ausreichend sein. Allerdings muss die Gewalt immer gegen eine Person gerichtet sein, um den Straftatbestand des Raubes zu erfüllen.
Deshalb handelt es sich auch nicht um Raub, wenn bei der Tat nur ein Sachschaden entsteht, wie z.B. eine aufgebrochene Tür oder ein Safe. Allerdings reicht für die Gewaltanwendung auch die Drohung, wenn sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben verbunden ist.
Dabei ist es ausreichend, wenn dem Opfer ein empfindliches Übel für Leib oder Leben in Aussicht gestellt wird.
Jedoch muss generell die Gewaltanwendung oder ihre Drohung für den Diebstahl einer fremden und beweglichen Sache ausgeübt werden. Dabei muss der Diebstahl unmittelbar auf die Gewaltanwendung oder Drohung folgen.
Deshalb handelt es sich beim Tatbestand Raub immer um eine Kombination aus mindestens einer Nötigung als Handlung und einem darauf folgenden Diebstahl. Für den Fall, dass der Diebstahl nicht als zwingend kausales Ereignis auf die Nötigung erfolgt, kann ggf. nur ein einfacher Diebstahl vorliegen und eine entsprechend unabhängige Nötigung.
In diesem Fall wäre der Straftatbestand Raub nicht erfüllt und der konkrete Fall hätte dann erhebliche Auswirkungen auf das Strafmaß, das dadurch reduziert wäre.
Für den Fall, dass Sie eines Raubes beschuldigt werden, empfiehlt es sich immer, die anwaltliche Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Strafrecht in Anspruch zu nehmen.
Er kann im individuellen Fall prüfen, ob evtl. die Voraussetzungen eines einfachen Diebstahls gegeben sind und damit das Strafmaß reduzieren.
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