Körperverletzung - Was Sie darüber wissen sollten!
Die Körperverletzung ist eine Straftat und wird im Strafgesetzbuch Österreich geregelt. Hierbei werden verschiedene Körperverletzung Arten beschrieben, die auch eine unterschiedliche Körperverletzung Strafe vorsehen.
Neben den strafrechtlichen Folgen der Körperverletzung für den Täter, entstehen auch dem Geschädigten hieraus Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld. Dieser Beitrag soll die Körperverletzung näher erklären und die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten, wie z.B.: Was gilt alles als Körperverletzung?
Wie hoch ist die Strafe für Körperverletzung? Was ist eine leichte Körperverletzung? Was passiert bei gefährlicher Körperverletzung? Wann ist eine Körperverletzung verjährt?
- Körperverletzung ist in den Paragrafen §§ 83 ff. des Strafgesetzbuches Österreich geregelt.
- Die Körperverletzung StGB kann je nach Schwere der Tat und den Folgen für das Opfer mit einer Geldstrafe bestraft werden. Oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren.
- Das Strafmaß bei einer Körperverletzung richtet sich sowohl dem Verletzungsgrad und der Verletzungsdauer des Opfers. Zusätzlich auch dem Verschulden des Täters.
- Neben den strafrechtlichen Folgen für den Täter einer Körperverletzung entsteht für den Geschädigten ein Anspruch auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld.
Was versteht man genau unter einer Körperverletzung StGB?
Das Strafrecht in Österreich versteht unter einer Körperverletzung jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und auch andere Beeinträchtigungen der Gesundheit, wenn sie von einer anderen Person verursacht wurden.
Hierbei werden als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne z.B. eine Schnittverletzung, Knochenbrüche oder auch schon eine dauerhafte Prellung verstanden.
Hingegen sind ganz leichte Beeinträchtigungen, wie z.B. ein kleiner Kratzer auf der Haut, noch nicht als Körperverletzung StGB zu verstehen.
Jedoch werden strafrechtlich eine leichte und eine schwere Körperverletzung sehr unterschiedlich behandelt und führen zu einer anderen Körperverletzung Strafe.
Dabei versteht man in der Abgrenzung als schwere Körperverletzung, wenn ein Opfer für mehr als 24 Tage eine Gesundheitsschädigung erfährt oder berufsunfähig ist. Außerdem gilt die Verletzung eines wichtigen Organs grundsätzlich als schwere Körperverletzung.
Ferner existieren im österreichischen Strafrecht auch die Tatbestände der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und die Körperverletzung mit Todesfolge.
Außerdem werden die verschiedenen Körperverletzung Arten auch nach der Motivation des Täters unterschieden. Dabei wird immer zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln unterschieden.
Die Paragrafen der Körperverletzung Arten im Strafgesetzbuch Österreich
Die Körperverletzung StGB wird im Strafgesetzbuch Österreich in den Paragrafen §§ 83 bis 88 beschrieben und geregelt. Dabei werden gesetzlich folgende Straftatbestände der Körperverletzung unterscheiden:
Die vorsätzlich leichte Körperverletzung im § 83 StGB
Die vorsätzlich leichte Körperverletzung ist immer mindestens dann gegeben, wenn der Täter beabsichtigt, ein Opfer bei seiner Handlung zu verletzen. Auch beim Zufügen anderweitige Gesundheitsschädigung. Sie kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden oder mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen.
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Die vorsätzlich schwere Körperverletzung im § 84 StGB
Bei einer vorsätzlich schweren Körperverletzung hat der Täter ebenfalls die Absicht, sein Opfer zu verletzen oder in seine Gesundheit anderweitig zu beschädigen.
Jedoch nimmt er dabei auch eine schwere Körperverletzung in Kauf, weil er sie bewusst für möglich erachtet und sich auch damit abfindet. Dabei kann die schwere Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft werden.
Die Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen im § 85 StGB
Für den Fall, dass eine vorsätzliche Körperverletzung zu schweren Dauerfolgen für das Opfer führt, gilt ein erhöhtes Strafmaß von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.
Die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang im § 86 StGB
Wenn eine vorsätzliche Körperverletzung zum Tod des Opfers führt, kann eine Strafe von bis zu 10 Jahren Freiheitsentzug ausgesprochen werden.
Die absichtlich schwere Körperverletzung im § 87 StGB
Bei der absichtlich schweren Körperverletzung hält ein Täter die schwere Körperverletzung nicht nur für möglich, sondern er begeht sie bewusst in der Absicht, sein Opfer schwer zu verletzen. Hierbei ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorgesehen.
Die fahrlässige Körperverletzung im § 88 StGB
Eine fahrlässige Körperverletzung liegt immer dann vor, wenn ein Täter sein Opfer eigentlich nicht verletzen wollte, dies jedoch durch eine fahrlässige Handlung getan hat.
Hierbei ist dies meistens bei einem Verkehrsunfall mit Personenschäden der Fall. Deshalb sieht das Strafrecht in Österreich für die fahrlässige Körperverletzung Österreich eine reduzierte Körperverletzung Strafe vor im Verhältnis zu den anderen beschriebenen Körperverletzung Arten.
Dabei kann diese ohne ein nachweislich schweres Verschulden des Täters auch straffrei bleiben.
In der Praxis bemisst ein Gericht zunächst einen Fall von Körperverletzung immer zunächst nach dem Maßstab einer einfachen Körperverletzung. Darauf folgend wird dann der konkrete Fall eingestuft.
Hierbei gilt dann der schwerer wiegende § 87 StGB, wenn einem Täter eine Absicht nachgewiesen werden kann. Hingegen kann der günstigere § 88 angewendet werden, wenn einem Täter keine Vorsätzlichkeit nachgewiesen werden kann.
Allerdings wird immer das volle Strafmaß bei der Körperverletzung Strafe angenommen, wenn es sich bei der Tat um eine Unterlassung handelt.
Die strafrechtliche Verfolgung bei Körperverletzung
Für den Fall, dass ein Geschädigter eine strafrechtliche Verfolgung des Täters anstrebt, gilt bei der Körperverletzung eine unterschiedliche Vorgehensweise in Abhängigkeit von der Schwere der Tat:
- Bei der einfachen und fahrlässigen Körperverletzung handelt es sich um Deshalb wird in diesen Fällen eine Strafverfolgung durch Polizei und Gerichte erst dann ausgelöst, wenn der Geschädigte oder ein Dritter eine Körperverletzung Anzeige erstattet.
- Hingegen sind eine schwere Körperverletzung und eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen Offizialdelikte. Dabei wird dann eine Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft immer selbstständig ausgelöst und bedarf nicht der Initiative des Geschädigten.
Kann dem Täter eine Körperverletzung nachgewiesen werden in einem Strafprozess, so ergeben sich daraus für das Opfer dann Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Die Ansprüche des Opfers bei einer Körperverletzung
Außer den strafrechtlichen Folgen für den Täter einer Körperverletzung hat ein Opfer aus der Tat zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Hierbei entstehen die Ansprüche nicht nur bei einer schweren Körperverletzung, sondern werden für jede Art von Körperverletzung zugebilligt, die schuldhaft und rechtswidrig erfolgt ist.
Dabei werden die Schadenersatzansprüche und auch das Schmerzensgeld sowohl nach dem ABGB sowie auch anderen Gesetzen zugestanden.
Hierbei kann sich ein Schadensersatz z.B. auf die Heilkosten, einen Verdienstentgang oder auch Verunstaltungsschäden beziehen. Zusätzlich werden im Zusammenhang stehende Sachschäden berücksichtigt.
Dabei bezieht sich der Schadenersatz immer auf wirtschaftliche Schäden des Opfers wohingegen ein Schmerzensgeld darüber hinaus für immaterielle Schäden gezahlt, die einen Ausgleich für sein Leiden darstellen sollen.
Die Ansprüche des Opfers auf Schadenersatz und Schmerzengeld bei der Körperverletzung
Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch in Österreich benennt den Schadenersatz und das Schmerzensgeld explizit im Zusammenhang mit der Körperverletzung. Dort heißt es im § 1325 ABGB:
„Wer jemanden an seinem Körper verletzt, hat ihm die Heilungskosten zu bestreiten, und ihm den entgangenen und künftig entgehenden Verdienst zu ersetzen sowie ihm ein angemessenes Schmerzensgeld zu bezahlen“
Dabei wird in dieser Formulierung jede Verletzung der körperlichen oder auch geistigen Gesundheit als Körperverletzung verstanden.
Daraus ergibt sich, dass der Schadenersatz bei Personenschäden alle medizinischen Kosten und sonstige Vermögensschäden umfasst, die das Opfer durch die Körperverletzung erlitten hat.
Hierbei sind die Heilungskosten alle Kosten für notwendige Behandlungen und Maßnahmen, die die Gesundheit der verletzten Person wiederherstellen oder diese zumindest verbessern könnten. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Erfolg nicht einstellen sollte.
Deshalb sind unter Heilkosten alle Kosten für die medizinischen Bemühungen, Krankenhausaufhalte und Kuren sowie auch Transportkosten und weitere Betriebskosten zu verstehen. Außerdem können Kosten für Besuche enger Verwandter geltend gemacht werden.
Außerdem muss der Täter einer Körperverletzung auch alle zusätzlichen Kosten tragen, wie z.B. die Kosten für einen Rollstuhl, ein Behindertenfahrzeug oder notwendige Umbauten im Wohnbereich des Opfers.
Zusätzlich besteht ein Anspruch auf einen Ausgleich des Verdienstentgangs, der durch die Körperverletzung entstanden ist.
Dabei wird dann nicht nur der Verdienstausgang während der Heilungsphase berücksichtigt, sondern auch abgegolten, dass bestimmte Tätigkeiten wegen der Körperverletzung in Zukunft nicht mehr ausgeübt werden können.
Neben diesen Formen des Schadenersatzes kann in vielen Fällen auch zusätzlich ein Schmerzensgeld vom Täter verlangt werden.
Bereits bei der ersten Einvernahme bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft hat ein Beschuldigter das Recht, einen Rechtsanwalt als Unterstützung anzufordern. Dabei sollte er in dieser schwierigen Situation nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten. Für die Festnahme eines Beschuldigten hat der Österreichische Rechtsanwaltskammertag einen rechtsanwaltlichen Journaldienst eingerichtet. Hierbei kann der Beschuldigte unmittelbar nach der Festnahme ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt wahrnehmen und Rechtsbeistand für die Vernehmung anfordern. Grundsätzlich sind die Behörden verpflichtet, den Sachverhalt zu einer Straftat vollständig aufzuklären, auch für den Fall, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt
Schadenersatzansprüche bei Körperverletzung im Strafrecht und im Zivilrecht
Nicht nur auf dem zivilrechtlichen Weg kann ein Opfer einer Körperverletzung Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Dabei kann man als Geschädigter bereits im Strafverfahren durch eine Sachverhaltsdarstellung oder Strafanzeige beim zuständigen Gericht direkt selbst am Strafverfahren teilnehmen.
Hierbei wird der Geschädigte dann nicht nur als Zeuge im Strafprozess beteiligt, sondern schließt sich als Privatbeteiligter mit seinen Schadenersatzansprüchen direkt dem Verfahren an. Für den Fall, dass er sich dazu entschließt, erhält er zusätzlich das Recht auf Akteneinsicht und kann sich jederzeit über den Verlauf des Verfahrens informieren.
Ferner fällt das Gericht dann bereits im Strafprozess eine Entscheidung zu den privatrechtlichen Ansprüchen des Geschädigten, wenn dem Täter die Körperverletzung nachgewiesen werden kann.
Hierbei werden dann meist Teilansprüche auf Schadenersatz bereits zugesprochen und für weitere Rechtsansprüche wird dann auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Außerdem führt eine Anerkennung der Schadenersatzansprüche im Strafprozess meist schon dazu, dass für Restansprüche eine außergerichtliche Lösung gefunden wird. Zusätzlich bleibt für den Fall einer Nichteinigung immer noch der zivilrechtliche Klageweg einer Schadenersatzklage.
Das Schmerzensgeld bei Körperverletzung und die Bemessung der Schmerzensgeld Höhe
Neben dem Schadenersatz für wirtschaftliche Schäden wird häufig ein Körperverletzung Schmerzensgeld für den Geschädigten zugestanden, das seine immateriellen Schäden ausgleichen soll.
Hierbei sollen sowohl Leiden als auch konkrete Schmerzen infolge der Körperverletzung Berücksichtigung finden. Dabei wird ein Schmerzensgeld für folgende Umstände zugesprochen:
- Ein Ausgleich für alle negativen Gefühlserlebnisse, die ein Geschädigter durch die Körperverletzung erlitten hat.
- Eine gesamtheitliche Abgeltung für erfahrene Schmerzen
- Eine Wiedergutmachung für die Leiden des Opfers, die es ihm ermöglicht, andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen in Anspruch zu nehmen um einen Ausgleich zu schaffen.
Hierbei sollen dann alle körperlichen wie auch seelischen Schmerzen des Geschädigten durch das Körperverletzung Schmerzensgeld ausgeglichen werden. Außerdem werden nicht nur die tatsächlich bereits erfahrenen Leiden berücksichtigt, sondern auch alle möglichen Dauerschäden sowie die Gefahren einer weiteren gesundheitlichen Verschlechterung.
Deshalb werden z.B. auch seelische Schäden, die infolge von Verunstaltungsschäden oder Behinderungen entstehen, beim Schmerzensgeld berücksichtigt. Außerdem können emotionale Schädigungen, die aufgrund von Einschränkungen durch die Körperverletzung entstehen, abgegolten werden.
Dabei kann z.B. die Unfähigkeit eine bevorzugte Sportart auszuüben oder auch ein verlorenes gesellschaftliches Prestige durch Berufsunfähigkeit eine Rolle spielen. Grundsätzlich ist ein klares Bewusstsein des Schmerzes keine Voraussetzung für die Entschädigung durch Schmerzensgeld.
Deshalb kann es auch gelähmten oder komatösen Opfern einer Körperverletzung zugesprochen werden.
In der Regel wird das Schmerzensgeld in Tagessätzen bewertet und misst sich in der Höhe an Dauer und Schwere der erlittenen Schmerzen. Dabei wird in der Rechtsprechung eine Kategorisierung in leichte, mittlere und schwere Schmerzen vollzogen.
Hierbei werden körperliche Schmerzen nach Dauer und Stärke beurteilt und seelische Schmerzen auf ihre Auswirkung auf das gesamte Befinden und den Gesundheitszustand des Geschädigten.
Gibt es eine Körperverletzung Verjährung für die Ansprüche ?
Grundsätzlich richtet sich im Strafrecht in Österreich die Verjährung einer Straftat nach dem maximalen Strafmaß, das für eine Tat vorgesehen ist.
Deshalb findet eine Verjährung von Körperverletzungen bei leichten Körperverletzungen nach drei Jahren, bei schweren Körperverletzungen oder einem sexuellem Missbrauch von Unmündigen nach fünf Jahren und einer Vergewaltigung nach zehn Jahren statt.
Ferner verlängert sich eine Verjährungsfrist bei besonders schwerwiegenden Taten (z.B. sexueller Missbrauch Minderjähriger mit schwerer Körperverletzung) auf zwanzig Jahre. Außerdem verjähren ein sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge generell nie.
Wie kann mich ein Anwalt für Strafrecht unterstützen bei einer Körperverletzung?
Anwaltliche Hilfe bei einem Fall von Körperverletzung kann in vielfacher Hinsicht sehr wirkungsvoll sein. Dabei kann ein Anwalt für Strafrecht sowohl bei einer Körperverletzung Anzeige beraten als auch die gerichtliche Vertretung übernehmen.
Ferner kann er dafür sorgen, dass die Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld optimal und in maximal möglicher Höhe durchgesetzt werden. Generell kann ein Rechtsanwalt für Schadenersatz besonders mit folgenden Leistungen einem Geschädigten helfen:
- Ermittlung von Schadenersatzansprüchen und ihrer Höhe, Einschätzung der Risiken für den Prozess und die Kosten
- Übernahme der außergerichtlichen Verhandlung für Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld Forderungen sowie der Abschluss von Vergleichen, die Verhandlung von Vergleichen mit Versicherungen
- Durchsetzung von Schadensersatz Forderungen oder Schmerzensgeld Forderungen bei Gericht
- Eine Abwehr von ungerechtfertigten Schadensersatz Forderungen bei einem Beschuldigten
- Eine strafrechtliche Vertretung von Beschuldigten und Beurteilung von Schadensfällen, ihrer Verfolgung und Strafverteidigung
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Ist man selbst einer Straftat beschuldigt und muss sich ihm Rahmen einer Festnahme, Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung gegen die Vorwürfe wehren, ist es dringend empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Er kann den individuellen Fall analysieren und wichtige Hinweise zu einem richtigen Verhalten geben. Ferner kann er einen Beschuldigten oder Angeklagten bei Gericht und Polizei vertreten. Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht finden Sie schnell und unkompliziert unter strafrecht24.at.