Bei einer aktiven Teilhabe an Kommentarenierungen im Internet sollten Nutzer inbei ihren Formulierungen bedacht vorgehen. Da die Äußerungen in der Öffentlichkeit stattfindenvorgenommen werden, kann schnell einder Tatbestand der Beleidigung oder anderer Ehrverletzungen erfüllt sein. Deshalb sollte man bei aktiven Beteiligungen im Internet immer zunächst das Gesprächsumfeld genau studieren, bevor man selbst etwas schreibt.
Außerdem sollte man es grundsätzlich vermeiden, in einem Zustand von Wut und Erregung eine öffentliche Aussage zu treffenmachen. Zusätzlich sollte man sich immer bewusst sein, dass vielfachoftmals auch Bekannte und Freunde die eigens abgegebenenen Kommentareierungen im Internet verfolgen.
Für den Fall, dass man diese Grundregeln nicht beherzigt, besteht schnell Gefahr, dass man sich einemdurch Begehung des Delikts der Beleidigung iSd StGB oder anderer StraftTatbestände schuldig macht. Neben der Beleidigung kommen hierbei außerdem noch in Betracht: