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Festnahme – Was passiert bei einem Haftbefehl

Mann in Handschellen
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Eine Festnahme hat für einen Beschuldigten viele Konsequenzen.  Rechtmäßig ist eine Festnahme durch die Kriminalpolizei dann, wenn der Beschuldigte einer Straftat verdächtig ist.

Beispielsweise kann dies Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Bestechung, Fahrerflucht oder ein anderes Vergehen sein.

In diesem Beitrag wollen wir wichtige Fragen zur Festnahme beantworten, wie z.B. Wann wird eine Festnahme durchgeführt? Wie ist der Ablauf bei einer Festnahme ? Wie soll ich mich verhalten bei einer Festnahme?

  • Eine Festnahme ist das Festhalten eines Beschuldigten durch die Polizei
  • Eine Festnahme erfordert eine Anordnung durch den Staatsanwalt mit einer gerichtlichen Genehmigung
  • Bei akutem Handlungsbedarf kann eine Festnahme durch die Polizei auch vor der Anordnung erfolgen
  • Der Beschuldigte muss bei der Festnahme über die Festnahme Gründe und über seine Rechte und Pflichten aufgeklärt werden
  • Der Beschuldigte hat unmittelbar nach der Festnahme das Recht auf einen Verteidiger
Inhaltsverzeichnis

Was genau ist eine Festnahme und in welchen Fällen wird sie durchgeführt?

Eine Festnahme, die auch Verhaftung genannt wird, bedeutet immer das Festhalten eines Beschuldigten durch die Polizei.

Von der Staatsanwaltschaft kann einedie Festnahme eines Beschuldigten angeordnet werden, wenn ein Verdächtigter oder Beschuldigter

  • auf frischer Tat ertappt wird,
  • flüchten will oder untertauchen will,
  • die Spuren einer Tat beseitigen will oder Zeugen, Mitbeschuldigte oder Sachverständige beeinflusst,
  • im Verdacht steht, eine Tat zu wiederholen oder die Gefahr besteht, dass eine weitere Ausführung einer bereits begonnenen Tat besteht, wenn diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist.  

Außerdem ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, eine Festnahme iSd StPO anzuordnen, wenn es sich im vorliegenden Fall um ein Verbrechen handelt, das mit einer mindestens 10-jährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Jedoch gilt dies nicht, wenn keiner der oben genannten Haftgründe zutrifft.
Allerdings ist eine Festnahme nach der StPO nicht zulässig, wenn die Maßnahme unverhältnismäßig ist. Das wäreHierbei kann es sich z. B. umbei einemn kleinen Diebstahl von geringem Wert handelnder Fall.

Ablauf einer Festnahme

Meistens findet eine Festnahme durch die Polizei statt. Dabei ist die Kriminalpolizei auch ohne zuvoriger Anordnung der Staatsanwaltschaft zu einer unmittelbaren Festnahme berechtigt, wenn akuter Handlungsbedarf, also Gefahr in Verzug besteht.  Hierbei ist dann die notwendige richterliche Bewilligung und  die Anordnung der Staatsanwaltschaft unverzüglich danach einzuholen, wenn dies zuvor nicht möglich ist. 

Einen Beschuldigten muss die Polizei unmittelbar nach der Festnahme  vernehmen. Dabei erfolgt eine Vernehmung meist auf dem Polizeikommissariat. Hierbei muss man den Festgenommenen unmittelbar nach der Festnahme über sein Recht aufklären, dass er sowohl eine Vertrauensperson als auch einen Rechtsanwalt verständigen darf. Für den Fall, dass kein Haftgrund vorliegt, muss man den Festgenommenen wieder frei lassen.

Grundsätzlich muss man einem Beschuldigten seine Verfahrensrechte in einer Sprache mitteilen, die er versteht. Außerdem kann der Beschuldigte bei der Vernehmung die Aussage vollständig oder nur bestimmte Fragen verweigern. 

Ferner muss man dem Festgenommene­­­­­n innerhalb von 24 Stunden eine schriftliche Begründung ausstellen, in der sowohl der Tatverdacht als auch der Haftgrund genannt werden. Für den Fall, dass eine Festnahme durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde, muss die Polizei dem Festgenommenen innerhalb von 24 Stunden eine gerichtliche Bewilligung der Festnahme vorlegen.

Unterbringung nach der Festnahme

Normalerweise wird der Beschuldigte nach der Festnahme in einer Arrestzelle der Polizei untergebracht. Muss man die vorläufige Festnahme  verlängern, so muss man den Beschuldigten innerhalb von 48 Stunden nach der Festnahme dem Gericht übergeben. 

Dabei prüft dann das Gericht, ob eine Untersuchungshaft folgt oder ob man ggf. den Beschuldigten aus dem Arrest unter Auflagen entlässt (z. B. sich regelmäßig bei der Polizei zu melden).

Wichtiger Hinweis:

Im Falle einer Festnahme hat der Beschuldigt immer das Recht, die Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Auf dieses Recht sollte er in einer derartigen Situation nicht verzichten.

Das Recht auf einen Rechtsanwalt bei der Festnahme

Nach § 49 Z 2 StPO hat ein Beschuldigter im Rahmen der Festnahme  das Recht auf einen Verteidiger. Dabei ist  Beschuldigter eines Strafverfahrens eine Person, die man bei Vorliegen konkreter Tatsachen einer strafbaren Handlung verdächtigt und man deshalb ein Ermittlungsverfahren einleitet .

Hierfür wurde vom Bundesministerium für Justiz und dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag ein sogenannter Rechtsanwaltlicher Journaldienst für festgenommene Beschuldigte eingerichtet. Dieser ist rund um die Uhr kostenfrei aus ganz Österreich erreichbar. Dabei sind ein erster Anruf und eine folgende erste Beratung kostenlos. Weitere Leistungen werden dann kostenpflichtig.

Durch diesen sogenannten Verteidigernotruf haben Beschuldigte die Möglichkeit, bereits direkt nach der Festnahme und  zur Vernehmung Kontakt mit einem Verteidiger aufzunehmen. Hierbei kann es sich um ein telefonisches oder auch persönliches Beratungsgespräch handeln, ggf. einen anwaltlichen Beistand bei der Vernehmung und andere Handlungen, die zur Verteidigung notwendig sind. 

Wie soll ich mich verhalten bei einer Festnahme?

Im Falle einer Festnahme durch Polizei sollte ein Beschuldigter einige Maßnahmen ergreifen und bestimmte Verhaltensregeln befolgen:

  • Rechtsanwalt sofort einschalten
  • Keine Gegenwehr: Der Beschuldigte sollte im Falle einer Festnahme den Anweisungen der handelnden Organe Folge leisten und die Ruhe bewahren. Keinesfalls sollte er weder verbal noch tätlich Gegenwehr leisten.
  • Das Informationsblatt zur Festnahme lesen:
    Nach einer Festnahme wird dem Beschuldigten ein Informationsblatt vorgelegt, das ihn über seine Rechte und Pflichten aufklärt. Dies sollte gründlich gelesen werden.
  • Information und Verständigung:
    Der Beschuldigte hat nach der Festnahme das Recht jemanden zu informieren. Außerdem darf er telefonieren.
  • Begründung der Verhaftung:
    Bei einer Festnahme muss die Verhaftung begründet werden und ein bestehender Tatverdacht dem Beschuldigten bekannt gegeben
  • Die eigene Aussage überlegen
    Bei einem strafrechtlichen Vorwurf muss eine Befragung des Beschuldigten unmittelbar nach der Festnahme erfolgen. Dabei sollte der Beschuldigte keine unüberlegten Aussagen machen. Er hat das Recht zu schweigen und muss sich nicht selbst belasten. Deshalb sollte er zu diesem Zeitpunkt auf die Unterstützung eines Rechtsanwaltes bestehen.
  • Das Protokoll der Vernehmung nur bei einer Zustimmung unterzeichnen:
    Ein Vernehmungsprotokoll muss unterschrieben werden vom Beschuldigten. Deshalb sollte er die Inhalte genau durchlesen und auch nur eine Unterschrift leisten, wenn er mit allen Inhalten einverstanden ist. 

Außerdem kann das Protokoll korrigiert werden. Will der Beschuldigte die Unterschrift verweigern, so sollte er die Gründe niederschreiben. Bei einem unterschriebenen Protokoll ist noch die Möglichkeit des Widerrufs gegeben.

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