Der Tatbestand des schweren Diebstahls ist erfüllt, wenn ein Diebstahl im Rahmen einer allgemeinen (z. B. Überschwemmung, Feuerbrunst etc.) oder anderen Bedrängnis, die dem Betroffenen zugestoßen ist, verübt wird.
Außerdem liegt ein schwerer Diebstahl vor, wenn er in einem Raum oder an einer Sache begangen wird, die zu einer in Österreich gehörenden Kirche oder Religionsgemeinschaft gehört.
Oder wenn er an einer Sache begangen wird, die von anerkannter künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder geschichtlicher Wertschätzung ist und sich an einem öffentlichen Ort befindet.
Grundsätzlich handelt es sich zudem um schweren Diebstahl, wenn er an einer Sache begangen wird, deren Wert 3000 Euro übersteigt. Für den Fall, dass der Wert 50.000 Euro übersteigt, erhöht sich das Strafmaß auf ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.