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Nötigung - Wie geht man damit um?

Mann zeigt mit Handfläche in Kamera
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Die Nötigung ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch Österreich geregelt ist und an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden ist. Ferner ist die Nötigung auch ein Bestandteil anderer Delikte, wie z.B. der Erpressung. In diesem Beitrag wollen wir aufzeigen, was unter einer Nötigung StGB genau zu verstehen ist und dabei wichtige Fragen zur Nötigung Bedeutung beantworten, wie z.B.

  • Was bedeutet Nötigung im Strafrecht?
  • Was für eine Strafe bekommt man wegen Nötigung?
  • Was ist eine Nötigung im Straßenverkehr?

Nötigung ist nach dem Strafgesetzbuch Österreich eine Straftat.

Der Straftatbestand der Nötigung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, darunter Anwendung von Gewalt oder eine gefährliche Drohung, die eine Handlung, Duldung oder Unterlassung des Opfers zur Folge hat. Außerdem muss die Tat rechtswidrig sein.

Nötigung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. 

Besonders häufige Fälle von Nötigung finden sich im Alltag, wie z. B. die Nötigung im Straßenverkehr.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Nötigung im Strafrecht?

Die Nötigung StGB als Straftatbestand ist in § 105 StGB geregelt:

„(1)Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“

Dabei handelt es sich bei der Nötigung um ein Delikt, das sich in zwei Akten vollzieht. Hierbei wird zunächst Gewalt ausgeübt oder eine gefährliche Drohung ausgesprochen, die dann zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung beim Opfer der Nötigung führt. 

Deshalb ist die Nötigung eine Straftat  gegen die Freiheit, im speziellen gegen die Willensfreiheit.  Die Nötigung Bedeutung ist weitreichend und findet vielfach auch im Alltag statt. 

Dabei ist eine Nötigung StGB vollendet, wenn ein Opfer mit der Handlung, Duldung oder Unterlassung beginnt. Für den Fall, dass ein Opfer sich erfolgreich widersetzen kann gegen die Nötigung, kann ein möglicher Versuch nach § 15 StGB geprüft werden.  

Jedoch ist eine Nötigung dann nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Druckmittel nicht den guten Sitten widerspricht.  Hierbei will der Gesetzgeber einen Rechtfertigungsgrund schaffen, der eine Drohung von der Strafbarkeit ausnimmt, wenn sie nach der Rechtsordnung nicht als verwerflich bezeichnet werden kann. Im § 105 Abs. 2 wird das folgendermaßen formuliert:

„(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.“

Die schwere Nötigung nach § 106 StGB

In besonders schweren Fällen der Nötigung kann ein Fall des Nötigung Paragraph § 106 StGB vorliegen. Dabei ist eine Nötigung mit einer besonders hohen Strafe bedroht wenn ein Opfer zu einer besonders verwerflichen Handlung genötigt wird oder die Nötigung eine besonders gravierende Folge hat.  Hierbei erhöht sich der Strafrahmen auf mindestens sechs Monate bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wenn jemand

„mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, Brandstiftung, Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht“

„die genötigte oder eine andere Person, gegen die sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt“

 oder

„die genötigte Person zur Eheschließung, zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung § 215a Abs. 3 StGB oder sonst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die besonders wichtige Interessen der genötigten oder einer dritten Person verletzt.“ (§ 106 StGB Abs. 1)“

Die Merkmale einer Nötigung

Nach der Nötigung Definition ist die Nötigung immer dann gegeben, wenn jemand eine andere Person rechtswidrig mit einem Nötigungsmittel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt.  Deshalb versteht man unter der Nötigung das Erzwingen eines Verhaltens. Die Mittel zur Nötigung sind dabei entweder Gewalt oder eine gefährliche Drohung. 

Was ist die Gewalt bei der Nötigung?

Unter der Gewalt bei der Nötigung versteht man einen physisch oder psychisch ausgeübten Zwang für die Überwindung des Widerstandes. Dabei ist Gewalt immer dann gegeben, wenn ein Opfer eine Zwangseinwirkung verspürt. 

Hierbei kann es sich sowohl um körperliche Gewalt gegen das Opfer oder Dritte handeln (z.B. Familienmitglieder), als auch eine andere physische Einwirkung (z. B. Autoreifen aufstechen). Außerdem kann Gewalt auch durch einen psychischen Zwang (seelische Nötigung) bei der Nötigung ausgeübt werden.

Jedoch kann die Gewalt auch durch Dritte erfolgen, für den Fall, dass diese dem Täter als eigene Handlung zugerechnet werden kann. Hierbei lässt sich das Beispiel von Bandenmechanismen anführen, bei denen der Aggressor einen anderen die „Drecksarbeit“ machen lässt. Dabei können dann die Beiträge, die beide zur Tat beitragen, einander zugerechnet werden. 

Zusätzlich kann als Beispiel für Gewalt gegen Sachen das Zudrehen der Heizung im Winter angeführt werden, um einen Mieter zur Bezahlung rückständiger Mieten zu nötigen. 

Was ist eine gefährliche Drohung?

Die gefährliche Drohung ist in der Legaldefinition des § 74 Abs. 1 Z 5 StGB definiert und geregelt. Dort heißt es im Gesetzestext:

„(1) Wer einen anderen gefährlich bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer eine gefährliche Drohung begeht, indem er mit dem Tod, mit einer erheblichen Verstümmelung oder einer auffallenden Verunstaltung, mit einer Entführung, mit einer Brandstiftung, mit einer Gefährdung durch Kernenergie, ionisierende Strahlen oder Sprengmittel oder mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz oder gesellschaftlichen Stellung droht oder den Bedrohten oder einen anderen, gegen den sich die Gewalt oder gefährliche Drohung richtet, durch diese Mittel längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

 

Der Unterschied zwischen Gewalt und gefährlicher Drohung besteht dabei immer im Zeitbezug. Dabei ist die Gewalt etwas Gegenwärtiges, das real ausgeübt wird, wohingegen die gefährliche Drohung sich auf die Zukunft bezieht und ein künftiges schlimmes Ereignis androht. 

Hierbei hat der Drohende entweder Einfluss auf den Eintritt des Ereignisses oder er gibt es zumindest vor. Deshalb sind allgemeine Drohungen, die keinen Bezug zum eigenen Einfluss darauf haben, keine gefährliche Drohung. 

Beispielhaft kann man hier einen Ausspruch, wie z. B.: „ Wenn Du so weitermachst, wirst Du noch auf der Straße landen“ nennen. Hierbei wird kein Bezug zu den eigenen Handlungsmöglichkeiten und dem eigenen Einfluss aufgebaut. Außerdem muss aus einer gefährlichen Drohung deutlich werden, dass die Nichtvornahme eines bestimmten Verhaltens des Opfers genau zu dieser Folge führen wird. 

Es muss also eine unmittelbare Verbindung zwischen dem Verhalten des Opfers – Drohung – und Umsetzung der Drohung bestehen.

Die Rechtswidrigkeit der Nötigung

Damit es sich um eine strafrelevante Nötigung handelt, muss sie außerdem rechtswidrig sein.  Da dies ausdrücklich im Gesetz steht, bedeutet es, dass neben den normalen Rechtfertigungsgründen wie Notwehr oder Notstand weitere Bedingungen erfüllt sein müssen. 

Dabei meint das Gesetz, dass die Anwendung des Nötigungsmittels zu dem erstrebten Zweck in einem Verhältnis stehen muss, das als verwerflich anzusehen ist. Deshalb muss die Nötigung auch als sozialwidriges Verhalten eingestuft werden. 

Außerdem ist zu prüfen, ob es eventuell staatliche Zwangsmittel gibt, die Vorrang vor der eigenen Durchsetzung der Rechte haben. Somit ist es z. B. rechtswidrig, wenn ein Gläubiger seine Forderungen mit Gewalt eintreibt, da es rechtliche Hilfsmittel und Behörden gibt, auf die er vertrauen muss.

Das Strafmaß bei Nötigung

Das Strafgesetzbuch Österreich sieht für die Nötigung als Strafe eine Freiheitstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

In den gesetzlich bestimmten besonders schweren Fällen der Nötigung ist die Nötigung Strafe jedoch höher. Hier erwartet den Täter eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren. Eine Geldstrafe ist bei diesen Begehungsformen nicht mehr vorgesehen.

Fallbeispiele zur Nötigung

Im Folgenden sollen Nötigung Beispiele zeigen, in welchen Fällen häufig ein Fall einer strafrechtlich relevanten Nötigung vorliegen kann. 

Nötigung durch Rechtsanwalt

Massenabmahnungen, in denen Anwälte die Forderungen ihrer Mandanten geltend machen, können den Tatbestand der Nötigung durch Rechtsanwalt  erfüllen. Hierbei ist es jedoch nicht unproblematisch, zu entscheiden, ab wann die anwaltliche Drohung mit rechtlichen Schritten Nötigung im strafrechtlichen Sinne darstellt. 

Jedoch kann das Androhen eines Strafverfahrens in aller Regel als gefährliche Drohung für einen Betroffenen angesehen werden. Allerdings stellt eine solche Ankündigung unter Umständen ein sozial zu rechtfertigendes Mittel dar, um ausstehende Forderungen durchzusetzen. 

Wann kann ein Mahnschreiben also verwerflich sein? Hierbei ist davon auszugehen, dass sich ein Rechtsanwalt ggf. auch der versuchten Nötigung strafbar macht, wenn tatsächlich gar keine Forderungen bestehen (BGH Urteil aus Deutschland). 

Nötigung im Straßenverkehr

Auch eine Nötigung im Straßenverkehr kann strafrechtliche Folgen haben. 

Häufig setzen ungeduldige Fahrer allzu oft andere Verkehrsteilnehmer unter Druck, um schneller voranzukommen. Dies ist alltäglich auf unseren Straßen. Jedoch, ist das statthaft?

Eine Nötigung im Straßenverkehr liegt auf jeden Fall in folgenden Situationen vor:

  • Das Versperren einer Straße
  • Die Verhinderung eines Überholmanövers
  • Das Abdrängen von der Spur
  • Das Schneiden von  Fahrzeugen
  • Ein unbegründetes, starkes Abbremsen
  • dichtes, bedrängendes Auffahren mit Gefährdung

Deshalb sollte ein Verkehrsteilnehmer immer  versuchen, ohne großen Zeitdruck an sein Ziel zu gelangen, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu bedrängen. Für den Fall, dass man selbst Opfer einer Nötigung  Straßenverkehr geworden ist, sollte man sich möglichst nicht provozieren lassen und sich auf die eigene Verkehrssicherheit konzentrieren. 

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