Fahrerflucht & Rechtslage, Strafe & mehr
Fahrerflucht ist ein Thema, bei dem viele Menschen unsicher sind, wann diese überhaupt gegeben ist und ob und wann Strafen drohen. Im Gegensatz zu anderen Straftaten, wie z. B. Betrug, Diebstahl, Veruntreuung, Körperverletzung, Erpressung oder anderen strafrechtlich geregelten Taten, ist die Unfallflucht in Österreich nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern wird als Verwaltungsübertretung behandelt. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten rechtlichen Fragen, die rund um eine Fahrerflucht auftreten können.
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Strafrecht24-Redaktion
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- Fahrerflucht in Österreich = Verwaltungsübertretung der Straßenverkehrsordnung
- Unfallflucht: Verlassen des Unfallortes, ohne eine erste Hilfe zu leisten oder die Be-fragung der Polizei abzuwarten
- Zeugen eines Verkehrsunfalls bei Pflichtverletzung nicht davon ausgeschlossen
- Die Strafe einer Fahrerflucht in Österreich: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- Versicherungsleistungen müssen bei Verdacht immer eine unverzügliche Meldung bei der Polizei abgeben
Rechtslage zur Fahrerflucht
Fahrerflucht begeht man in Österreich dann, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist und den Unfallort verlässt, ohne Erste Hilfe zu leisten oder ohne auf die Beweisaufnahme und Befragung der Polizei zu warten. Im Gegensatz zu Deutschland ist eine Unfallflucht hierzulande keine Straftat, sondern gilt als Verwaltungsübertretung. Dabei wird gemäß § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass bei einem Verkehrsunfall mit einem Personen- oder Sachschaden die beteiligten Personen die nächstliegende Polizeistelle sofort verständigen müssen. Für den Fall, dass dies unterbleibt, liegt eine Fahrerflucht nach § 99 StVO in Verbindung mit § 4 StVO vor. Die Verständigung der Polizeidienststelle darf nur unterbleiben, wenn die beteiligten Personen sich gegenseitig sowohl Namen als auch Anschrift mitgeteilt und nachgewiesen haben. Dabei sind jedoch weder eine Visitenkarte noch ein Ausweis ohne Lichtbild oder ein Führerschein, da er keine Adresse enthält, ausreichend. Deshalb kann es auch zum Problem werden, wenn man einen Parkschaden nicht bemerkt hat.Was bedeutet Unfallflucht in der Praxis für einen Unfallbeteiligten?
Bei einem Verkehrsunfall sind die Möglichkeiten des gesetzlich Erlaubten erheblich begrenzt. Dabei begeht man auch bereits eine Fahrerflucht, wenn man den Unfallort noch schnell verlässt, ohne die Polizei zu informieren, um einen Einkauf zu erledigen oder das Kind zur Schule zu bringen. Selbst bei einem kleinen Sachschaden reicht eine Nachricht am beschädigten Fahrzeug, bei Abwesenheit des Besitzers, nicht aus, um eine Unfallflucht zu vermeiden. Für den Fall, dass eine Verständigung mit dem Unfallpartner aufgrund von z. B. sprachlichen Problemen oder weil man eine Leitplanke beschädigt hat, nicht möglich ist, muss die Polizei mindestens telefonisch benachrichtigt werden. Falls Personen bei einem Verkehrsunfall ver-letzt werden, ist die eigene Hilfeleistung oberstes Gebot, um eine Fahrerflucht zu vermeiden. Außerdem ist man verpflichtet, Hilfe zu holen, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist, die Nothilfe zu leisten. Zusätzlich ist man auch dazu verpflichtet, die Unfallstelle abzusichern und auf jeden Fall die Polizei zu informieren.Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort für Zeugen
Als Zeuge eines Unfalls oder als Person, die zu einem Unfall hinzukommt, hat man gewisse Pflichten und muss im akuten Fall Hilfe leisten. Deshalb ist man auch als Hinzukommender verpflichtet, z. B. das eigene Fahrzeug oder das Handy zur Verfügung zu stellen, um professionelle Hilfe herbeiholen zu können. Zusätzlich müssen Zeugen eines Unfalls, an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken und deshalb für eine Befragung durch die Polizei zur Verfügung stehen.Fahrerflucht Strafe
Die Strafe bei einer Fahrerflucht ist in Österreich immer abhängig von den Unfallfolgen und kann im Maximalfall bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedeuten. Wird ein Verkehrsunfall nicht gemeldet, bedeutet dies nach § 99 (3) der Straßenverkehrsordnung Österreich immer zu-mindest eine Verwaltungsübertretung. In Abhängigkeit der Schwere eines Vergehens bei Fahrerflucht und den Folgen muss mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro gerechnet werden. Für den Fall, dass eine unterlassene Hilfeleistung eines Verletzten festgestellt wird, ist auch ein Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe möglich. Dabei wird immer in Abhängigkeit von der Verletzung und den Konsequenzen geurteilt. Auch kommt bei einer Fahrerflucht ein Führerscheinentzug in Betracht.Was erwartet mich in Bezug auf Versicherungsleistungen bei Fahrerflucht?
Für die eigene Versicherung bei einem Unfall ist bezüglich einer Fahrerflucht besonders die unverzügliche und konkrete Unfallmeldung bei der Polizei sehr wichtig. Bei einer verspäteten Meldung, z. B. am nächsten Tag, kann eine Versicherung eine Alkoholisierung annehmen und deshalb kann sie der Person in solchen Fällen den Versicherungsschutz verwehren. Allerdings muss dabei dem Beschuldigten eine Obliegenheitsverletzung nachgewiesen werden. Für den Fall, dass man selbst z. B. einen Parkschaden am Fahrzeug feststellt, bei dem eine Fahrerflucht begangen wurde, sollte dies direkt der Polizei gemeldet werden. Ansonsten können sich Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Beweisen gegenüber der Versicherung ergeben, die einen Vorwurf einer Obliegenheitsverletzung schwerlich entkräften können.Wann ist Fahrerflucht verjährt?
Das Verwaltungsrecht in Österreich geht davon aus, dass die Vertretung bei einer Verwaltungsübertretung, je länger sie vergangen ist, umso schwieriger wird. Da es also mit einer fortgeschrittenen Zeit nicht mehr so einfach ist, seine Unschuld zu beweisen, legt die Behörde, im Interesse des Rechtsschutzes eines Beschuldigten, eine Verfolgungsverjährung von meistens einem Jahr fest.- Anwalt in Ihrer Nähe finden
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So kann Sie ein Anwalt unterstützen
Wenn sich eine Person unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dann ist es ratsam, einen entspre-chenden Rechtsanwalt aufzusuchen und seine Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieser kann seinen Mandanten mitunter dabei über die rechtlichen Besonderheiten einer Fahrerflucht aufklären, da-mit alle gesetzlichen Unklarheiten aus dem Weg geräumt sind. Auch wenn lediglich der Verdacht im Raum steht, dass Sie eine Unfallflucht begangen haben, sollten Sie sich an einen entsprechenden Rechtsanwalt wenden. So kann er Beweise dafür sammeln, die belegen können, dass der Vorwurf nicht stimmen kann.
Ein Anwalt für Strafrecht kann allerdings nicht nur die Beschuldigten einer Fahrerflucht, sondern auch deren Opfer rechtlich unterstützen. Hierbei kann der Jurist beispielsweise die Situation analy-sieren und die Erfolgschancen einer Schadensersatzklage einschätzen. In diesem Zusammenhang kann der Rechtsanwalt auch die entsprechenden Schritte hierfür einleiten. Außerdem übernimmt er auch die Unterstützung vor Gericht, wenn Sie wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort eine Verhandlung vor sich haben.
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FAQ: Fahrerflucht
Eine Unfallflucht wird immer dann begangen, wenn man sich nach einem Verkehrsunfall von der entsprechenden Stelle entfernt, ehe die Beweisaufnahme durch die Polizei erfolgt ist.
Grundsätzlich kann jede Person, die in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, auch für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bestraft werden. Allerdings können auch Zeugen, die frühzeitig die Stelle des Unfalls verlassen, eine Unfallflucht begehen.