• Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall ohne Personenschäden ist in Österreich als Verwaltungsübertretung in der Straßenverkehrsordnung und nicht im Strafgesetzbuch geregelt
• Fahrerflucht in Österreich ist immer dann gegeben, wenn man den Unfallort eines Verkehrsunfalls verlässt ohne erste Hilfe zu leisten, die Rettung zu verständigen oder die Befragung der Polizei abzuwarten, also am Feststellen des Sachverhalts mitwirkt.
• Auch Zeugen eines Verkehrsunfalls, die für den Unfall nicht ursächlich waren, können Fahrerflucht begehen, wenn sie ihre Pflichten zur Sachverhaltsfeststellung oder als Ersthelfer nicht erfüllen.
• Die Fahrerflucht Strafe in Österreich kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe betragen, wenn einem durch den Unfall Verletzten keine Hilfe geleistet wird.
• Versicherungsleistungen stellen bei Verdacht auf Fahrerflucht immer auf eine unverzügliche Meldung bei der Polizei ab.