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Fahrerflucht Strafe – Mit welchen Folgen ist zu rechnen?

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Redaktion Strafrecht24
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Was in Österreich als Fahrerflucht gilt und mit welchen Fahrerflucht Strafen hierbei zu rechnen ist, darüber sind Verkehrsteilnehmer kaum informiert. Dabei werden in Österreich die Fahrerflucht und die Fahrerflucht Strafen nicht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, wie z.B. die Körperverletzung, der Diebstahl, Betrug oder Raub

Vielmehr wird eine Fahrerflucht Strafe  als Verwaltungsübertretung der Straßenverkehrsordnung in Österreich geahndet. In diesem Beitrag wollen wir alle wichtigen Informationen zur Fahrerflucht zusammentragen und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z.B. Wann ist es eine Fahrerflucht? 

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht? Ist es Fahrerflucht wenn kein Schaden entstanden ist? Wann ist Fahrerflucht verjährt?

  • Eine Fahrerflucht Strafe wird als Verwaltungsübertretung der Straßenverkehrsordnung verhängt.
  •  Fahrerflucht  ist dann gegeben, wenn sich eine involvierte Person vom Unfallort entfernt ohne eine erste Hilfe geleistet zu haben und eine Polizeibefragung  nicht abgewartet hat.
  • Jedoch können sich auch die Zeugen eines Verkehrsunfalls strafbar machen und Unfallflucht begehen, wenn sie ihre Pflichten nicht wahrnehmen.
  • Die Strafe bei Fahrerflucht kann bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe betragen, wenn einem verletzten Unfallopferkeine erste Hilfe geleistet wird.
  • Versicherungen der Unfallteilnehmer achten beim Tatverdacht Fahrerflucht darauf, ob unverzügliche eine Polizeimeldung gemacht wurde.
Inhaltsverzeichnis

Wann ist es eine Fahrerflucht?

Der Tatbestand Fahrerflucht Österreich gilt immer dann als gegeben, wenn ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt,

  • ohne erste Hilfe für Verletzte zu leisten und auch
  • ohne die Befragung und Beweisaufnahme der Polizei abzuwarten.

Was sagt das Gesetz zur Fahrerflucht in Österreich?

In Österreich ist die Fahrerflucht keine Straftat nach dem Strafgesetzbuch im Gegensatz zu Deutschland. 

Jedoch stellt sie eine Verwaltungsübertretung nach der Straßenverkehrsordnung dar, die  ebenso zu einer Fahrerflucht Strafe führen kann.
Dabei verlangt die Straßenverkehrsordnung Österreich (StVO) in § 4 Abs. 2, Abs. 5, dass Unfallbeteiligte bei einem  Verkehrsunfall mit  Personen- oder Sachschaden unverzüglich die nächste Polizeistelle informieren müssen. 

Für den Fall, dass dies unterbleibt, ist der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt. Dieser ist in § Allerdings kann eine sofortige Unterrichtung der Polizeistelle unterbleiben, sofern es sich um einen reinen Sachschaden handelt und die Unfallbeteiligten Namen und Adressen ausgetauscht haben. 

Jedoch ist es nicht ausreichend, einfach eine Visitenkarte zu übergeben sich mit einem Ausweis ohne Lichtbild zu identifizieren oder mit einem Führerschein, da dieser keine Adressangaben beinhaltet. Deshalb ist es auch problematisch, wenn man einen  Fahrerflucht Parkschaden nicht bemerkt.

Die Fahrerflucht Strafe in der Praxis – mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen?

Der Rahmen des erlaubten Handelns ist nach einem Verkehrsunfall beschränkt. Deshalb ist Fahrerflucht bereits gegeben, wenn der Unfallort kurzfristig verlassen wird, ohne eine Meldung an die Polizei zu machen. 

Dies gilt auch, wenn man ein Kind noch schnell in die Schule bringt oder einen kleinen Einkauf erledigt. Dabei ist auch eine Information an der Windschutzscheibe des Geschädigten nicht ausreichend und wird als Fahrerflucht interpretiert. 

Ferner muss bei nicht nur bei Abwesenheit des Geschädigten, sondern auch bei der Beschädigung z.B. einer Leitplanke oder bei sprachlichen Schwierigkeiten in der Verständigung eine Mitteilung an die Polizei zumindest telefonisch erfolgen.

Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten ist eine erste Hilfe immer verpflichtend, weitere Hilfe zu holen, wenn man selbst dem Verletzten nicht helfen kann. Zusätzlich muss man die Unfallstelle absichern und selbst die Meldung an die Polizei machen.

Wann kann man auch als Zeuge eines Unfalls Fahrerflucht begehen?

Als  Zeuge eines Verkehrsunfalls oder auch als zufällig Hinzukommender hat man Pflichten in Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall. Dabei besteht immer die Pflicht, erste Hilfe zu leisten oder das eigene Handy oder Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, um anderweitige Hilfe zu organisieren. 

Ferner ist ein Zeuge eines Verkehrsunfalls auch verpflichtet, zur Aufklärung des Geschehens beizutragen und deshalb für eine Befragung durch die Polizei zur Verfügung zu stehen.

Die Höhe der Fahrerflucht Strafe

Die Fahrerflucht Strafe Österreich  richtet sich immer nach den Folgen eines Verkehrsunfalls und kann schlimmstenfalls bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten. Jedoch ist eine Verwaltungsübertretung immer schon erfolgt, wenn der Verkehrsunfall nicht bei der Polizei gemeldet wurde. 

Hierbei ist die Strafe bei Fahrerflucht mit bis zu 726 Euro Geldstrafe angesetzt. Grundsätzlich ist in Abhängigkeit von der Schwere des Fehlverhaltens und den Folgen des Verkehrsunfalls eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro möglich. 

Jedoch kann für den Fall, dass es um eine unterlassene Hilfeleistung bei Verletzten geht, auch ein Strafverfahren eingeleitet werden, bei dem bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe drohen können. 

Hierbei wird das Strafmaß dann von den Folgen des Verhaltens des Beschuldigten abhängig gemacht. Zusätzlich kann auch  Fahrerflucht Führerscheinentzug drohen.

Wie reagiert meine Versicherung bei Fahrerflucht?

Bei einem Verdacht auf Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall stellt die unverzügliche Meldung bei der Polizei ein wichtiges Kriterium für die eigene Versicherung dar. 

Für den Fall, dass die Meldung erst verzögert erfolgt, z.B. am nächsten Tag nach einem Gasthausbesuch, kann eine Versicherung z.B. eine Alkoholisierung vermuten. Jedoch kann sie den Versicherungsschutz nur dann verweigern, wenn sie dem Versicherten tatsächlich eine Obliegenheitsverletzung nachweisen kann. 

Ferner sollte man selbst als Geschädigter durch einen Parkschaden, die Fahrerflucht der Polizei melden, denn ansonsten kann es Schwierigkeiten bereiten, die Beweise ausreichend für die eigene Versicherung zu dokumentieren.

Wird einem Versicherten die Fahrerflucht nachgewiesen, verliert er normalerweise die Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung. Ferner hat er eine Regressforderung der Haftpflichtversicherung zu erwarten. 

Für den Fall, dass sich bei der Fahrerflucht um eine Fahrt mit einem gemieteten oder geliehenen Fahrzeug handelt, kann der Fahrzeughalter sowie auch seine Versicherung Regressansprüche stellen. 

Zusätzlich gibt es für Geschädigte durch Fahrerflucht die Möglichkeit, Ansprüche beim Verkehrsopferfonds über den österreichischen Versicherungsverband geltend zu machen.

Existiert eine Verjährung für die Fahrerflucht Strafe?

Da eine Verteidigung einer Verwaltungsüberschreitung mit zunehmender Zeit immer schwieriger zu verteildigen ist, wird im Interesse des Beschuldigten in der Regel eine Verjährungsfrist von ca. 1 Jahr angenommen. Danach kann dann eine Fahrerflucht Strafe für das Fehlverhalten nicht mehr ausgesprochen werden.

Wie kann ein Anwalt für Strafrecht bei einer Beschuldigung wegen Fahrerflucht helfen?

Wenn man selbst der Fahrerflucht beschuldigt wird und sogar ein Strafverfahren eröffnet werden, sollte man unbedingt das Knowhow eines erfahrenen Rechtsanwaltes für Strafrecht in Anspruch nehmen.  

Er kann Einsicht in die Strafakte nehmen und die Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gericht führen. Außerdem kann er im Einzelfall eine geeignete Verteidigungsstrategie erarbeiten und Verfahrensfehler feststellen. Eine gute anwaltliche Vertretung kann dazu beitragen, ggf. den Führerschein schnell wieder zurück zu bekommen oder eine Höherstufung bei der Versicherung zu vermeiden. 

Außerdem kann er auf eine Einstellung des Verfahrens aus Mangel an Beweisen hinarbeiten oder wegen zu geringer Schuld. Spezialisierte und erfahrene Juristen für Strafrecht finden Sie schnell und unkompliziert unter strafrecht24.at.

Achtung:

Ist man selbst einer Straftat beschuldigt und muss sich ihm Rahmen einer Festnahme, Vernehmung oder einer Gerichtsverhandlung gegen die Vorwürfe wehren, ist es dringend empfohlen, einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Er kann den individuellen Fall analysieren und wichtige Hinweise zu einem richtigen Verhalten geben. Ferner kann er einen Beschuldigten oder Angeklagten bei Gericht und Polizei vertreten. Spezialisierte Rechtsanwälte für Strafrecht finden Sie schnell und unkompliziert unter strafrecht24.at. 

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