Dem Opfer einer Straftat stehen im Strafprozess gewisse eigene Klagerechte zu, durch die es seine Ansprüche geltend machen kann.
Hierbei gibt es die Möglichkeit zu einer Privatbeteiligung am Strafprozess. Dabei kann ein Opfer als Privatbeteiligter dann direkt im Strafprozess seine Ansprüche auf Schadenersatz oder auch Schmerzensgeld geltend machen kann.
Hierbei soll die Privatbeteiligung am Strafverfahren eine Entschädigung des Opfers direkt durch den Prozess erreichen.
Für den Fall, dass man Opfer einer Straftat geworden ist, die jedoch nicht von Amts wegen in einem Strafprozess verfolgt wird, kann ein Opfer selbst eine Privatanklage oder einen Antrag auf die Einleitung eines Hauptverfahren bei Gericht einbringen.
Ferner ist im Rahmen der Klagerechte auch das Opferrecht vorgesehen, dass ein Opfer mit Privatbeteiligung am Prozess, diesen durch eine Subsidiarklage aufrechterhalten kann. Dabei spielt das eine Rolle, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückgezogen hat.