Sie sind Anwalt?
9110 ratings

Cybermobbing - Wie handelt man richtig?

Teenager wird gemoppt
Teilen
Email senden

Cybermobbing ist im Zeitalter der digitalen Medienein weitverbreitetes Problem .

Früher waren allein Tatbestände der üblen Nachrede, Beleidigung oder  Verleumdung strafrelevant, heute kennt das österreichische Gesetz einen eigenen Paragraphen zur strafrechtlichen Verfolgungvon Cybermobbing. In diesem Beitrag wollen wir über das Thema Cybermobbing aufklären und dabei wichtige Fragen beantworten, wie z. B.:

Was genau versteht man unter Cybermobbing? Was sind die Folgen von Cybermobbing? Ist Cybermobbing strafbar? Was sagt das Gesetz zum Cybermobbing? Wie gehe ich  als Cybermobbing Opfer vor?

  • Cybermobbing oder auch Internet Mobbing ist ein Straftatbestand und hat seit 2016 einen eigenen Paragraphen im österreichischen Strafgesetzbuch (§107 c StGB )
  • Cybermobbing geschieht in den digitalen Medien und ist eine systematische Attacke gegen eine andere Person, mit dem Ziel, ihre Ehre oder Privatsphäre zu schädigen.
  • Cybermobbing Opfer können selbst wirksame Maßnahmen gegen Cybermobbing Attacken setzen und sich in schwerwiegenderen Fällen gezielt Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt für Strafrecht einholen.
  • Strafrechtliche Konsequenzen des Cybermobbing oder Internet Mobbing sind von der Schwere der Tat und ihren Folgen abhängig und können in Extremfällen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
  • Zusätzlich zu den strafrechtlichen Konsequenzen lassen sich für die Cybermobbing Opfer ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
Inhaltsverzeichnis

Was versteht man genau unter Cyber-Mobbing?

Was ist Cybermobbing? Unter Cybermobbing oder auch Internet Mobbing versteht man eine systematische Attacke gegen eine Person, die in erster Linie über das Internet und die sozialen Medien oder das Handy stattfindet. Hierbei handelt es sich nach der Cybermobbing Definition um Beleidigung, Bloßstellung, Belästigung, Verleumdung oder eine Ausgrenzung der betreffenden Zielperson. 

Dabei gehen diese Angriffe meist aus dem persönlichen Umfeld der betroffenen Person hervor. Sie können sich in beleidigenden oder bedrohenden SMS, Messenger Mitteilungen, Social-Media-Posts oder auch in der Veröffentlichung komprommitierender Bilder und Filme im Internet äußern. Cybermobbing Opfer sehen sich zumeist diesen Attacken hilflos ausgeliefert und wissen nicht, wie sie sich wehren können.

Charakteristika von Cyber-Mobbing

Cybermobbing ist deshalb so schädigend für die Opfer, weil Täter in besonderer Weise in der Lage sind, die Cybermobbing Opfer weitreichend zu diskreditieren ohne direkte Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Cybermobbing Schäden können dabei für die Opfer dramatisch sein.

Dabei spielen verschiedene Mechanismen eine entscheidende Rolle:

  • Rund um die Uhr: Über die digitalen Medien ist Internet Mobbing 24 Stunden am Tag möglich und das von jedem Ort aus. Für die Cybermobbing Opfer ist der Verzicht auf Internet oder Handy dabei keine gangbare Lösung.
  • Große Reichweite: Das Internet Mobbing hat oftmals eine große Reichweite. Es findet nicht nur in einem eng gesteckten privaten Rahmen statt sondern kann sich über das Internet innerhalb kurzer Zeit weit verbreiten. Dabei spielen oftmals diskreditierende Fotos und Filme der Cyber-Mobbing Opfer eine große Rolle. Diese lassen sich meist nicht ehr aus dem Internet entfernen, wenn sie einmal online gestellt wurden.
  • Anonymität: Cybermobbing versteckt sich oftmals hinter Anonymität. Die Täter verbergen sich hinter falschen Identitäten und agieren deshalb ungehemmt.
  • Unklare Rollenverteilung: Da Cybermobbing Opfer häufig mit Gegenattacken reagieren, ist in vielen Fällen Ursache und Wirkung schlecht zu unterscheiden. Dabei stellen sich die ursprünglichen Täter dann oftmals als die eigentlichen Opfer hin.
  • Grenzen überschreiten: Nicht immer steckt eine bösartige Absicht hinter der Veröffentlichung eines „witzigen“ Fotos etc. Jedoch kann dies für einen Betroffenen ähnlich unangenehme Folgen haben wie eine bösartige Cybermobbing Attacke.

Gesetzliche Regelungen zum Cyber-Mobbing

Im österreichischen StGB gibt es seit Beginn 2016 eine spezielle Regelung, die Cyber-Mobbing unter Strafe stellt. In § 107 c  StGB ist die „Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“ geregelt.

Jedoch können die Strafen für Cyber-Mobbing  dabei je nach Schwere der Tat unterschiedlich hoch ausfallen, im Extremfall allerdings bis zu drei Jahre Haft bedeuten.

Sie benötigen rechtliche Hilfe?

Suchen und finden Sie spezialisierte Anwälte für Strafrecht bei Strafrecht24 in ganz Österreich. Passenden Anwalt in unserer Anwaltssuche auswählen und Erstberatung vereinbaren.

§107c Strafgesetzbuch im Originalwortlaut

Der § 107c StGB benennt und definiert das Cyber-Mobbing und die Cyber-Mobbing Strafen folgendermaßen:

(1) Wer im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems in einer Weise, die geeignet ist, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, eine längere Zeit hindurch fortgesetzt

1. eine Person für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar an der Ehre verletzt

oder

2. Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung eine für eine größere Zahl von Menschen wahrnehmbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Hat die Tat den Selbstmord oder einen Selbstmordversuch der im Sinn des Abs. 1 verletzten Person zu Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

Interpretation des § 107 c StGB – Cyber-Mobbing Gesetz

  • Schwerwiegende Verletzung der Ehre oder der Privatsphäre:

Nach §107c StGB wird in Österreich eine schwerwiegende Verletzung der persönlichen Ehre sowie eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre bestraft

Dabei ist die Ehre einer Person verletzt, wenn es zu Beleidigungen, Verspottungen oder Beschimpfungen der betreffenden Person kommt. Außerdem liegt eine schwerwiegende Verletzung der Privatsphäre vor, wenn es zur Veröffentlichung von „Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ kommt. 

Dabei umfasst diese Formulierung alle Aspekte des persönlichen Familien- oder Sexuallebens. Ferner sind z. B. persönliche Informationen zur Krankengeschichte, einer Behinderung oder einer religiösen Ansicht der betroffenen Person gemeint.

Hierbei muss das Cybermobbing Opfer durch die schwerwiegende Verletzung der Ehre oder Privatsphäre besonders belastet sein und die Maßnahme muss durch ca. 10 weitere Personen wahrgenommen werden.

  • Verbreitung über digitale Medien:

Außerdem setzt eine Strafbarkeit nach § 107c StGB weiterhin voraus, dass diese Angriffe gegen ein Cybermobbing Opferüber Internet-Postings, Messenger Dienste, Instagram oder Facebook Beiträge, Emails, Tweets, Telefonanrufe, Faxe SMS oder MMS erfolgen

Zusätzlich muss das Cybermobbing durch den Täter über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden oder er muss es über längere Zeit hinweg unterlassen, eine bereits vollzogene Handlung zu beseitigen. Hierbei kann es sich z. B. um ein veröffentlichtes Nacktfoto einer Person handeln, das nicht gelöscht wurde.

  • Beeinträchtigung der Lebensführung:

Zusätzlich muss das Cybermobbing die Lebensführung des Opfers beeinträchtigen. Dabei ist es schon ausreichend, wenn ein Betroffener z. B. einen Messenger Dienst deinstalliert, weil er sich den dort getätigten Angriffen nicht mehr aussetzen will.

Weitere Gesetzesgrundlagen zum Cybermobbing

Zusätzlich zum speziellen Cyber-Mobbing Paragraphen können auch andere Gesetze in Österreich bei einer Cybermobbing Tat zur Anwendung kommen. 

Dabei kommen besonders folgende Straftatbestände in Betracht, die ebenfalls im Strafgesetzbuch in Österreich behandelt werden: Nötigung (§ 105 StGB), Stalking (§ 107a StGB), Verleumdung (üble Nachrede) (§ 115 StGB und § 111 StGB), Kinderpornographie (§ 207a StGB), Datenbeschädigung (§ 126a StGB).

Handlungsmöglichkeitenfür Betroffene von Cyber-Mobbing

Grundsätzlich gibt es für Cybermobbing Opfer einige Handlungsempfehlungen, wie man mit Internet Mobbing Attacken umgehen kann. Dabei kann man als Cybermobbing Opfer in einem ersten Schritt bereits überlegt vorgehen und Fehler vermeiden:

  • Auf diffamierende Nachrichten oder Posts sollte man nicht reagieren. Reaktionen verschlimmern in vielen Fällen die Cybermobbing Attacken und können das Cybermobbing Opfer dazu verleiten, ebenfalls zu attackieren. Dies kann bei einer späteren Beweisführung kontraproduktiv sein, wenn sich das Cybermobbing Opfer selbst zum Täter macht.
  • Cybermobbing Text oder Bildmaterial sollte man sichern. Deshalb sollte man entsprechende Nachrichten speichern und ggf. Screenshots anfertigen. Diese Beweise helfen dabei, die Cybermobbing Attacken zu beweisen und auch die Belästigungen zu melden.
  • Internet Mobbing Aktivitäten sollte man dem Betreiber einer Website melden. Dieser kann prüfen, ob die Vorfälle illegal sind und bereits entsprechende Maßnahmen ergreifen.
  • Absender und Profile von Cybermobbing Tätern kann man im eigenen Account in den sozialen Netzwerken sperren. Dies sollte man konsequent umsetzen.
  • Vertrauenspersonen im persönlichen Umfeld sollte man informieren. Dies ermöglicht dem Cybermobbing Opfer sowohl eine emotionale Unterstützung als auch weitere Zeugen der diffamierenden Machenschaften. 

Wie kann ein spezialisierter Anwalt für Strafrecht bei Cybermobbing Angriffen helfen?

Sind die Cybermobbing Angriffe nicht zu stoppen und beeinträchtigen sie das Leben des Cybermobbing Opfers in beträchtlicher Weise, so sollte man die Beratung eines spezialisierten Rechtsanwaltes für Strafrecht suchen.

Dieser kann im individuellen Fall Handlungsempfehlungen abgeben und ein Cybermobbing Opfer bei der Abwehr der schädigenden Handlungen unterstützen.

Dabei ist das Ziel einer rechtlichen Verfolgung von Cybermobbing einerseits,  die digitalen Mobbing-Attacken wirksam zu stoppen sowie andererseits diffamierende Inhalte, wie z. B. peinliche Fotos oder problematische Postings, aus dem Netz zu löschen.

Außerdem kann ein erfahrener Anwalt Opfer von Cybermobbing bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen unterstützen. Einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht in Ihrer Nähe finden Sie schnell und unkompliziert bei Strafrecht24.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten..
anwaltssuche

Anwalt benötigt?

Passende Anwälte für Strafrecht in unserer Anwaltssuche finden
anwaltssuche
Anwalt benötigt?
Passende Anwälte für Firmenrecht in unserer Anwaltssuche finden