Diebstahlsanzeige - Wie kann ich Anzeige erstatten?
Ist man Opfer eines Diebstahls geworden, so sollte man eine Diebstahlsanzeige aufgeben. Dabei fordert die Diebstahlsanzeige Polizei und Staatsanwaltschaft auf, die Angelegenheit zu verfolgen.
Diebstahl ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch Österreich, die eine Diebstahlsanzeige Strafe zur Folge hat. In diesem Beitrag wollen wir wichtige Fragen zur Diebstahlsanzeige beantworten, wie z.B. Wie kann ich Strafanzeige erstatten? Was für eine Strafe bekommt man bei Diebstahl?
Wo kann ich Diebstahlsanzeige erstatten? Wann ist Diebstahl verjährt?
- Diebstahl ist eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch und deshalb sollte man als Opfer eine Diebstahlsanzeige aufgeben
- Die Diebstahlsanzeige ist eine Strafanzeige und kann von jedermann erstattet werden, also auch von Zeugen eines Diebstahls
- Die Diebstahlsanzeige ist nicht an eine Form gebunden und kann sowohl mündlich, schriftlich oder auch als Diebstahlsanzeige online bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden.
- Nach einer Diebstahlsanzeige sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, in der Angelegenheit zu ermitteln.
- Diebstahl als Straftat unterliegt je nach Art des Vergehens unterschiedlichen Fristen für die Verjährung. Dies gilt es bei der Diebstahlsanzeige zu berücksichtigen.
- Zusätzlich zur Diebstahlsanzeige kann man auch einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen, wenn der Beschuldigte bekannt ist. Dieser kann auf zivilrechtlichem Wege Ansprüche geltend machen.
Was ist eigentlich Diebstahl nach dem Strafrecht?
Diebstahl im strafrechtlichen Sinne ist eine Straftat gegen das Recht am Eigentum und ist im Strafgesetzbuch Österreich im § 127 StGB wie folgt geregelt:
„§ 127. Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
Hierbei ist dem Tatbestand des Diebstahls vorausgesetzt, dass ein Täter durch die Aneignung einer Sache sich selbst oder einen Dritten unrechtmäßig bereichern will.
Die Diebstahlsanzeige – allgemeine Informationen
Wenn ein Gegenstand gestohlen wurde, sollte man eine Diebstahlsanzeige machen. Dadurch kann man gewährleisten, dass ein rechtmäßiger Eigentümer sein Eigentum zurückerhält sobald es gefunden oder durch eine Amtshandlung sichergestellt wurde.
Grundsätzlich gibt es dabei keine Diebstahl Anzeige Frist. Jedoch gibt es hierbei die Ausnahme, dass der Diebstahl von persönlichen Dokumenten wie z.B. Personalausweis, Reisepass, ein Führerschein oder eine Zulassungsbestätigung, KFZ-Kennzeichentafeln sowie Schieß- oder Sprengmitteln unmittelbar zur Diebstahlsanzeige gebracht werden muss.
Zuständig für die Diebstahlsanzeige ist in Österreich entweder die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaft bzw. in Wien die Polizeiinspektion und in Krems und Waidhofen/Ybbs der Magistrat. Grundsätzlich kann eine Diebstahlsanzeige bei jeder Sicherheitsbehörde, jedoch vorrangig immer bei den Polizeiinspektionen aufgegeben werden.
Die Diebstahlsanzeige – Rechte des Opfers
Als Opfer eines Diebstahls hat man verschiedene Rechte. Einerseits kann man bei der örtlichen Polizei kostenlos Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Andererseits kann man heute in Österreich auch eine Diebstahlsanzeige online aufgeben. Hierfür findet man ein Diebstahlanzeige Formular unter:
Dabei unterscheidet sich die Strafanzeige wegen Diebstahl von einem Strafantrag, denn sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden. Deshalb kann man eine Strafanzeige wegen Diebstahls auch dann erstatten, wenn man lediglich Zeuge eines Diebstahls geworden ist.
Bei der Diebstahlsanzeige Polizei handelt es sich zunächst nur um eine Information über den Sachverhalt an die Strafverfolgungsbehörden, somit die Staatsanwaltschaft und Polizei. Dabei sind dann Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, in der Angelegenheit zu ermitteln, sobald sie Kenntnis von diesem Sachverhalt haben.
Ausnahmen bilden hierbei nur Fälle, bei denen ein Diebstahl von geringfügigem Wert (weniger als 25 Euro) vorliegt. Für den Fall, dass bei einem geringfügigen Diebstahl kein zusätzlicher Strafantrag innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Tat gestellt wird, kommt es zu keinem strafrechtlichen Verfahren.
Jedoch wird die Polizei erst gar nicht tätig werden, wenn ein Opfer des Diebstahls diesen nicht anzeigt, da sie dann i.d.R. keine Kenntnis von dem Vorfall hat. Deshalb geht ein Dieb in solchen Fällen auch straffrei aus.
Durch die Erstattung der Diebstahlsanzeige hat man ferner einen Nachweis für die eigene Versicherung. In vielen Fällen kann die gestohlene Sache von der Versicherung abgedeckt sein, sodass man evtl. den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt.
Für den Fall, dass die Polizei oder Staatsanwaltschaft Beweise gegen einen Beschuldigten hat, spricht man von einem hinreichenden Tatverdacht. Dabei wird dann die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage vor dem zuständigen Amtsgericht gegen ihn erheben. Ferner wird ein Gericht den Angeklagten dann wegen des Diebstahls verurteilen, wenn es von seiner Täterschaft überzeugt ist.
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Diebstahlsanzeige – Einschalten eines Rechtsanwalts
Nachdem man eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgegeben hat, kann man zusätzlich auch einen Rechtsanwalt für Strafrecht beauftragen.
Dabei kann dieser dann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und den Stand der Ermittlungsergebnisse prüfen. Außerdem kann er einschätzen, ob es gelingen wird, den Diebstahl auch zu beweisen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht kann den eingetretenen Schaden ggf. beim Dieb geltend machen und dabei diesen zivilrechtlich zum Ausgleich auffordern.
Für den Fall, dass der Dieb unbekannt ist und man eine Diebstahl Anzeige gegen Unbekannt aufgibt, sollte man jedoch zunächst die Ermittlungen der Polizei abwarten, bevor man einen Experten für Strafrecht beauftragt. Spezialisten für Strafrecht finden sie unkompliziert und schnell in Ihrer Nähe unter strafrecht24.at.
Verjährung Diebstahl Österreich
Diebstahlsanzeige erstatten: Wann ist Diebstahl verjährt?
Im Strafrecht Österreich wird bei der Diebstahl Verjährung zwischen einer Verfolgungsverjährung und einer Vollstreckbarkeitsverjährung unterschieden. Hierbei ist bei einem Eintritt einer Verfolgungsverjährung die Strafbarkeit eines Diebstahls erloschen und beim Eintritt der Vollstreckbarkeitsverjährung darf eine verhängte Strafe nicht mehr vollzogen werden.
Im Zusammenhang mit der Diebstahlsanzeige ist hierbei besonders die Verfolgungsverjährung relevant, da bei Eintritt dieser die Straftat nicht mehr verfolgt werden kann.
Diebstahlsanzeige: Die Verfolgungsverjährung
Die Frist der Verfolgungsverjährung beginnt erst zu laufen, wenn ein Diebstahl abgeschlossen ist. Für den Fall, dass es sich um ein Dauerdelikt handelt, wie z. B. bei einem gewerblichen Diebstahl, so beginnt die Frist erst zu dem Zeitpunkt, an dem die Aktivität beendet wurde.
Jedoch kann sie sich auch verlängern, wenn der Erfolg des Diebstahls erst später realisiert wird. Hierbei beginnt dann die Verjährungsfrist erst mit dem Eintritt des Erfolges. Grundsätzlich ist die Länge einer Verjährungsfrist davon abhängig, von welchem Strafmaß ein Diebstahldelikt bedroht ist.
Bei einem einfachen Diebstahl nach § 127 StGB beträgt sie somit 1 Jahr. Bei weiteren Diebstahldelikten, wie z. B. der schwere Diebstahl nach § 128 StGB, der Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (§ 129 StGB) oder der gewerbsmäßige Diebstahl bzw. der Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (§ 130 StGB) sind die Verjährungsfristen länger, da hier auch ein höheres Strafmaß anzusetzen ist:
Verfolgungsverjährung Diebstahl:
Verjährungsfrist | Höchststrafe des Strafmaßes |
---|---|
20 Jahre | Freiheitsstrafe mehr als 10 Jahre |
10 Jahre | Freiheitsstrafe 5–10 Jahre |
5 Jahre | Freiheitsstrafe 1–5 Jahr(e) |
3 Jahre | Freiheitsstrafe 6 Monate – 1 Jahr |
1 Jahr | Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe |