Als Opfer eines Diebstahls hat man verschiedene Rechte. Einerseits kann man bei der örtlichen Polizei kostenlos Anzeige wegen Diebstahl erstatten. Andererseits kann man heute in Österreich auch eine Diebstahlsanzeige online aufgeben. Hierfür findet man ein Diebstahlanzeige Formular unter:
https://www.help.gv.at
Dabei unterscheidet sich die Strafanzeige wegen Diebstahl von einem Strafantrag, denn sie ist nicht fristgebunden und kann von jedermann erstattet werden. Deshalb kann man eine Strafanzeige wegen Diebstahls auch dann erstatten, wenn man lediglich Zeuge eines Diebstahls geworden ist.
Bei der Diebstahlsanzeige Polizei handelt es sich zunächst nur um eine Information über den Sachverhalt an die Strafverfolgungsbehörden, somit die Staatsanwaltschaft und Polizei. Dabei sind dann Polizei und Staatsanwaltschaft nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, in der Angelegenheit zu ermitteln, sobald sie Kenntnis von diesem Sachverhalt haben.
Ausnahmen bilden hierbei nur Fälle, bei denen ein Diebstahl von geringfügigem Wert (weniger als 25 Euro) vorliegt. Für den Fall, dass bei einem geringfügigen Diebstahl kein zusätzlicher Strafantrag innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Tat gestellt wird, kommt es zu keinem strafrechtlichen Verfahren.
Jedoch wird die Polizei erst gar nicht tätig werden, wenn ein Opfer des Diebstahls diesen nicht anzeigt, da sie dann i.d.R. keine Kenntnis von dem Vorfall hat. Deshalb geht ein Dieb in solchen Fällen auch straffrei aus.