Je früher Sie Ihre Lage offen mit einem guten Strafverteidiger besprechen, also am besten noch vor Ihrer ersten Aussage bei der Polizei, ist die Kontaktaufnahme sinnvoll, um gemeinsam eine sinnvolle Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Fehlt Ihnen ein Verteidiger bei der Befragung als Beschuldigter oder bei einer kontradiktorischen Einvernahme des Opfers, geht es später oft noch stärker um Schadensbegrenzung.
Sollten Sie bereits eine Anklage bzw. einen Strafantrag oder die Ladung zur Hauptverhandlung erhalten haben, ist dringend die Kontaktaufnahme mit einem Strafverteidiger zu empfehlen.
Ihr Dr. Lorenz Kirschner