Sie haben von Beginn an ein Recht auf Beiziehung eines Rechtsanwaltes. Kontaktieren Sie mich daher frühzeitig, wenn Sie mit dem Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben, konfrontiert werden. Ich kläre Sie über Ihre Rechte als Beschuldigter auf, erarbeite gemeinsam mit Ihnen eine angemessene Verteidigungsstrategie und wahre Ihre Interessen im gesamten Strafverfahren. Insbesondere bereite ich Sie auf Ihre Einvernahme vor der Polizei vor, verfasse schriftliche Stellungnahmen an die zuständige Ermittlungsbehörde und verteidige Sie in Hauptverhandlungen.
Sie können auch gerne mit mir Kontakt aufnehmen, wenn über einen Familienangehörigen oder eine andere Ihnen nahestehende Person Untersuchungshaft verhängt wurde. In einem solchen Fall besuche ich den Beschuldigten in der Justizanstalt und bespreche eine mögliche Vertretung direkt mit dem Beschuldigten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidiger und Tätigkeit im rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst („Verteidigernotruf“) profitieren Sie von meiner Expertise im Strafrecht. Ich werde Ihre Interessen mit Engagement und Professionalität vertreten und lege großen Wert auf Kostentransparenz und effiziente Beratung und Verteidigung.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!