Auch wenn Sie sich geständig verantworten sollten, empfiehlt es sich trotzdem einen Verteidiger beizuziehen, der sämtliche (mildernde) Argumente vorträgt und vor allem prüft, ob die verhängte Strafe tat- und schuldangemessen ist. Zudem besteht unter gewissen Umständen die Möglichkeit ein Verfahren diversionell, d.h. ohne Vorstrafe, abzuschließen, sodass Sie weiterhin keinen Eintrag in Ihrem Strafregister finden.
Meine jahrelange Erfahrung im Bereich des Strafrechts, aber auch im Bereich des Finanzstrafrechts (etwa Abgabenhinterziehung), helfen Ihnen bestmögliche Urteile und somit Freisprüche oder zumindest milde Strafen für Sie zu erwirken.