Finanzstrafrechtliche Verfahren können bereits lange vor einer Anklage oder Verhandlung entscheidend geprägt werden. Oft entstehen die ersten Weichenstellungen bereits im Rahmen von kritischen Betriebsprüfungen, finanzstrafrechtlichen Ermittlungen oder Hausdurchsuchungen. Gerade in der Anfangsphase eines Verfahrens gilt: proaktiv handeln. Eine frühzeitige Einschätzung der Situation, die richtige Kommunikation mit den Behörden und eine vorausschauende Strategie können entscheidend sein, um Risiken zu begrenzen und die rechtliche Position bestmöglich zu sichern. Ich vertrete Unternehmen, Führungskräfte, Privatpersonen und Steuerberater:innen in finanzstrafrechtlichen Ermittlungs-, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Mein Fokus liegt darauf, komplexe Sachverhalte frühzeitig zu analysieren, die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und eine klare Verteidigungsstrategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln. Meine Tätigkeit umfasst insbesondere die Verteidigung bei Vorwürfen wegen Abgabenhinterziehung, Abgabenbetrugs, grob fahrlässiger Abgabenverkürzung sowie bei Verstößen gegen Melde- und Offenlegungspflichten, insbesondere nach dem WiEReG. Darüber hinaus vertrete ich Mandant:innen bei Selbstanzeigen, Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz sowie in finanzstrafrechtlichen Verfahren vor Behörden und Gerichten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Begleitung und Vertretung von Steuerberater:innen, u.a. bei kritischen Betriebsprüfungen. Mein Anspruch ist es, Ihnen in belastenden finanzstrafrechtlichen Situationen Halt zu geben und Ihnen Ihren finanzstrafrechtlichen Sorgenkoffer abzunehmen. Mit strategischem Weitblick, maßgeschneiderter Beratung und klarer Zielsetzung begleite ich Sie durch jede Phase in dieser stürmischen Zeit.