Rechtsanwalt für Strafrecht mit Spezialisierung auf häusliche Gewalt
Als spezialisierter Rechtsanwalt mit besonderem Schwerpunkt im Bereich häuslicher Gewalt vertrete ich Sie mit juristischem Feingefühl, Entschlossenheit und diskretem Engagement. Ich begleite Sie durch alle Phasen des Strafverfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung.
Gerade im sensiblen Bereich häuslicher Gewalt ist eine
frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend. Ob es um Vorwürfe wie Körperverletzung, Bedrohung, Stalking oder Nötigung innerhalb von Partnerschaften, Familien oder Haushaltsgemeinschaften geht – ich stehe an Ihrer Seite.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:
- Verteidigung bei Vorwürfen häuslicher Gewalt (polizeiliche Wegweisung nach dem Sicherheitspolizeigesetz; auch einstweilige Verfügungen)
- Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
- Falschbeschuldigungen
- Annäherungs- und Kontaktverbote
- Beratung im Zusammenhang mit Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren
- Schutz Ihrer Rechte bei polizeilichen Maßnahmen (z. B. Wohnungsverweis, Platzverweis, Gewahrsamnahme)
Was Sie von mir erwarten dürfen:
- Diskretion & Empathie: Sensibler Umgang mit emotional belastenden Situationen.
- Klarheit & Stärke: Zielgerichtete Verteidigungsstrategien bei einseitiger Beweislage.
- Verlässlichkeit & Erfahrung: Umfassende Kenntnis gerichtlicher Praxis und Opfer-/Täter-Dynamiken.
Ich berate und vertrete sowohl Beschuldigte, die sich gegen schwerwiegende Vorwürfe zur Wehr setzen müssen, als auch Betroffene häuslicher Gewalt, die Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen.
Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen. Gerade in den ersten Stunden eines Verfahrens kann eine kompetente Vertretung entscheidend sein.